Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs
in: Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung (AO-SF)

Verfahrensschritte

Wenn es zu auffälligen Schulschwierigkeiten kommt, stellt die Schule einen Antrag bei der Schulaufsicht, dass das Kind überprüft wird. Die Eltern werden darüber informiert, sie können den Antrag aber auch selbst stellen.

Das Schulamt bestimmt einen Gutachter/ eine Gutachterin der Sonderschule und einen Gutachter/eine Gutachterin der allgemeinen Schule (meistens die Klassenlehrerin).

Beide Gutachter/innen führen die Untersuchung an einem oder mehreren Schulvormittagen gemeinsam durch .

Es wird ein Gutachten erstellt und die Ergebnisse mit den Eltern besprochen .

Die Schulaufsicht entscheidet dann über den zukünftigen Förderort. Wenn es die Eltern wünschen, werden sie nochmals angehört.

Sollten die Eltern nicht einverstanden sein, muss die Schulaufsicht bei der Bezirksregierung entscheiden oder ein Verwaltungsgericht.

Was steht im Antrag der Grundschule, wenn sie die Eröffnung des Verfahrens beantragt?

  • Darstellung des Lern- und Leistungsstandes
  • Informationen über das Arbeits- und Sozialverhalten
  • Erläuterung der bisherigen Fördermaßnahmen
  • Zusammenfassung der Antragsschwerpunkte

Verlauf der Untersuchung

In der Regel verschafft sich der/die beauftragte Gutachter/in im Rahmen einer Unterrichtshospitation einen ersten Eindruck von dem zu untersuchenden Kind.

Im weiteren Verlauf des Verfahrens findet eine gezielte Untersuchung statt, bei der individuell ausgewählte Tests eingesetzt werden. Hierbei kann es sich sowohl um Intelligenztests als auch um Tests zur Ermittlung von motorischen Fähigkeiten, zur Feststellung von Wahrnehmungsproblemen und Entwicklungsverzögerungenhandeln. Es werden sozialeKompetenzen überprüft und das vorhandene Allgemeinwissens .

Aus den Untersuchungsergebnissen ergeben sich Art und Umfang des bestehenden Förderbedarfs. Man weiß jetzt, wie das Kind zukünftig gefördert werden muss, damit es das lernt, was es lernen kann.

Förderort

Die Untersuchungsergebnisse bilden die Grundlage für die Entscheidung, welcher Förderort für das untersuchte Kind der geeignetste ist.

Sowohl die Sonderschule als auch die Regelschule  kommen als Förderort in Frage. Fällt die Entscheidung für die Sonderschule, heißt das, dass das betroffene Kind, in der Regel mit Beginn des nächsten Schuljahres, an dieser Schule aufgenommen wird. Sollte eine Entscheidung für die allgemeine Schule als Förderort getroffen werden, handelt es sich um den "Gemeinsamen Unterricht". Für den Bereich Lernbehinderung bedeutet dies, dass eine/e Sonderschullehrer/in für 2 Schulstunden in der Woche an die Regelschule kommt und ein entsprechender Förderplan für das betroffene Kind erstellt wird, der gemeinsam mit der Regelschule umgesetzt wird.


Ziemlich kompliziert, oder?
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oder auch per E-mail:langermann@stadtdo.de


Download: Der Verordnungstext(AO-SF) und eine Schrift des Ministeriums zur Gutachtenerstellung (hier gilt allerdings der Anhang nicht mehr): Das pädagogische Gutachten