Feststellungsverfahren
Ein Feststellungsverfahren (die genaue Bezeichnung lautet: Verordnung über die sonderpädagogische Förderung, den Hausunterricht und die Schule für Kranke -Ausbildungsordnung gemäß § 52 Schulgesetz - AO-SF) regelt den möglichen Wechsel zu einer Förderschule. Die Entsprechende Verordnung regelt unter anderem: die Entscheidung über sonderpädagogischen Förderbedarf, Förderschwerpunkte und den Förderort (vgl. §§ 3 - 18).
Interessant ist auch noch der Abschnitt 5 Förderschwerpunkt Lernen (vgl. §§ 26 - 32). Dort wird beschrieben, wie Unterricht rechtlich organisiert ist Unterrichtsfächer/ Stundentafel (§ 26), welche Anforderungen an Leistungsbewertungen (§ 27), Zeugnissen (§ 28), Übergängen in eine andere Klasse (§ 29) und bei Abschlüssen (§ 30-32) gestellt werden.
Haben Sie fragen? Nehmen Sie Kontakt zur Förderschule auf und lassen sich beraten.
Den Gesetzestext kann man hier einsehen.
Oder schauen Sie doch einmal beim Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes NRW vorbei. Dort gibt es extra einen Link für Eltern...