Ohne Eltern kann man keine Schule machen!
Eltern können in der Klasse ihres Kindes oder auch auf Schulebene am Schulleben beteiligen.
1. Ideen für Eltern
Das Schulgesetz (SchulG) bietet folgende Mitwirkungsmöglichkeiten für Erziehungsberechtigte in der Schule:
2. Die Klassenpflegschaft
3. Die Schulpflegschaft
4. Eltern in der Schulkonferenz
Sie haben als Erziehungsberechtigte das Recht, Sitzungsprotokolle von Klassenpflegschaft, Schulpflegschaft und Schulkonferenz einzusehen. Informieren Sie sich unter unserer Mailadresse!
Kontakt:
Martin Cebulla (Schulpflegschaftsvorsitzender) martin.cebulla@web.de
Mechthild Budde (Vertreterin Schulpflegschaft) mechthild.budde.dortmund@freenet.de
1. Ideen für Eltern
· Wenn Sie sich am Schulleben beteiligen möchten, könnten Sie z.B. ein gemeinsames Frühstück mit Kindern und Lehrer/in in der Klasse durchführen. Sie könnten als Begleitung bei Klassenausflügen oder Klassenfahrten dabei sein, ein Projekt am Nachmittag anbieten oder sich auf den Schulfesten einbringen.
· Wenn Sie andere Eltern kennenlernen möchten, kommen Sie zur Klassenpflegschaftssitzung oder zu Schulfesten oder Klassenfesten.
· Fragen Sie Ihre Lehrerin/ Ihren Lehrer nach den Klassenpflegschaftsvorsitzenden oder nach der Schulpflegschaft. Wir freuen uns über jedes neue Gesicht und sind immer gesprächsbereit für Fragen, Anregungen und Wünsche, die unsere Kinder oder die Schule betreffen.
· Wenn Sie sich über die Arbeit der Schulpflegschaft informieren möchten, finden Sie im Erdgeschoss, im Mittelteil, gleich neben der Theke des Schüler/innen-Cafès eine Pinwand mit Infos der Schulpflegschaft.
2. Die Klassenpflegschaft
· Die Klassenpflegschaft wird auf dem 1. Elternabend nach den Sommerferien gewählt und gilt für ein Jahr, jeweils wieder bis zur 1. Sitzung nach den Sommerferien.
· Die Klassenpflegschaft ist Bindeglied zwischen den Eltern einer Klasse und der Schule.
· Sie kann über alle Probleme und Themen, die die Kinder im Schulalltag betreffen, z.B. Art und Umfang von Hausaufgaben, Durchführung von Tests, Verbesserung der Klassenzusammengehörigkeit, etc. beraten und mit der Lehrerin/ dem Lehrer dazu Gespräche führen.
3. Die Schulpflegschaft
- Die Schulpflegschaft setzt sich aus den Klassenpflegschaften und der Schulleitung zusammen. Sie wählen aus ihrer Runde den Schulpflegschaftsvorsitz und die Stellvertretungen. Danach werden die Vertreter für die Schulkonferenz gewählt. Zu den Sitzungen der Schulpflegschaft lädt die oder der Vorsitzende ein.
- Die Schulpflegschaft ist das oberste Elterngremium in der Schule. Sie ist daher ein gutes Diskussionsforum, um die Interessen der Eltern zu erfassen und unterschiedliche Auffassungen abzustimmen.
- Die Schulpflegschaft kann das Gespräch zur Schulleitung suchen, um die Interessen der Elternschaft weiterzugeben. Die Schulpflegschaft kann auch eigene Anträge an die Schulkonferenz richten, über die dort abgestimmt wird.
Die Schulpflegschaft setzt sich im Schuljahr 2010/2011 wie folgt zusammen:
- Martin Cebulla (Schulpflegschaftsvorsitzender), Klasse 5/6a,
- Frau Machuletz (Schulpflegschaftsvertreterin), Klasse 1,2,3
- Frau Henning (Schulpflegschaftsvertreterin), Klasse 3/4,
- Frau Budde (Schulpflegschaftsvertreterin), Klasse 9b
· Für uns steht das Wohl aller Kinder der Langermannschule im Vordergrund. Dazu suchen wir immer nach kreativen Ideen und führen konstruktive, offene Dialoge mit allen an unserer Schule beteiligten Gruppen und Gremien. Wir sind jederzeit ansprechbar, am besten per Mail.
Wenn Sie lieber mit uns telefonieren möchten, können Sie eine Telefonnummer beim Schulleiter oder einer der o.g. Klassen erfragen.
3. Eltern in der Schulkonferenz
- Die Schulkonferenz ist das oberste gemeinsame Mitwirkungsorgan der Schule. Hier arbeiten die Eltern-, Schüler- und Lehrervertreter zusammen.
- Die Schulkonferenz ist das Entscheidungsgremium für die Schule, in dem Beschlüsse für die Schule gefasst werden. Die Schulleitung führt den Vorsitz.
- Der Schulkonferenz gehören im Schuljahr 2010/2011 auf der eine Seite drei LehrerInnen- und auf der anderen Seite ein SchülerInnenvertreter und zwei Elternvertreter (Frau Mechthild Budde und Herr Martin Cebulla) an.
Schulpflegschaft
Die Schulpflegschaft setzt sich durch die gewählten Vertreter/innen (und Stellvertreter/innen der Klassenpflegschaften zusammen.
Die Schulpflegschaft trifft sich regelmäßig (in der Schule bzw. bei gemütlichen Stammtischen) und bespricht schulische Fragen.
In diesem Schuljahr ist Herr Cebulla die Schulpflegschaftsvorsitzender.
Wer sich Informationen, Rat und Unterstützung holen möchte, kann sich an Herrn Cebulla wenden. Folgende Adresse:
An den Vorsitzenden der Schulpflegschaft der Langermannschule
Herr Cebulla - persönlich -
Harnackstr. 57-59
44139 Dortmund
Oder per E-mail direkt an martin.cebulla@web.de